Zur Pfarrei Zippnow gehörten bis 1945 außer dem Dorf Zippnow (Sypnywo) noch die beiden Filialgemeinden Briesenitz (Brzez`nica) und Jagdhaus (Budy). Früher gehörten zu der weit ausgedehnten Pfarrei auch die Filialgemeinden Doderlage (Dudylany), Freudenfier (Szwecja), Klawittersdorf (Glowaczewo), Rederitz (Nardarzyce) und Stabitz (Zdbice). Die Pfarrei Zippnow wurde im Jahr 1911 aufgeteilt und eine neue selbständige Pfarrei Freudenfier mit den Filialen Klawittersdorf und Stabitz und ein Lokalvikariat Rederitz mit der Tochterkirche in Doderlage wurden errichtet. Ab diesem Zeitpunkt, müssen für diese ländlichen Gemeinden, in den entsprechenden Kirchenbüchern gesucht werden. Übergangsweise sind Kinder aus diesen Gemeinden - wohl noch aus traditionellen Gründen - in Zippnow getauft worden.
Der Verfasser dieser Liste ist unser Heimatfreund Paul Lüdtke aus Köln, gebürtig in Rederitz. Er weist auf folgende Sachverhalte hin: Die vorliegende Liste ist von einer Kopie des Original-Kirchenbuches erstellt worden. Erkannte zweifelsfreie Fehler im Kirchenbuch, sind in dieser Liste korrigiert dargestellt. Bei der Abschrift kann es aber dennoch zu weiteren Fehlern gekommen sein. Deshalb wird kein Anspruch auf Fehlerfreiheit erhoben.
Hinweise zu den Kirchenbüchern
Das Original-Kirchenbuch von Januar 1867 bis Dezember 1904, liegt im Diözesanarchiv Koszalin, früher Köslin, in Polen. Die Anschrift lautet: Diözesanarchiv Koszalin, Seminarryjna 2, 75-817 Koszalin Je eine Kopie des Kirchenbuches liegt in der Freien Prälatur Schneidemühl, Josef-Schwank-Straße 8, 36043 Fulda und im Archiv der Heimatstube des Heimatkreises Deutsch Krone, Ludwigsweg 10, 49152 Bad Essen. Hinweis: Derzeit ist das Fotografieren in der Heimatstube in Bad Essen erlaubt.
Die Reihenfolge der Einträge
Es wurde die genaue Reihenfolge aus dem Kirchenbuch übernommen. Entscheidend war hier chronologisch überwiegend das Taufdatum. Wenn ein Kind z.B. nach der Geburt krank war, oder die Eltern die Geburt nicht sofort anzeigen konnten, wurde das Kind eben später getauft. Manchmal kam es auch vor, dass der Taufeintrag vom Kirchenpersonal nicht unmittelbar vorgenommen wurde. In derartigen Fällen hat man dann diesen Eintrag auf der derzeitigen aktuellen Seite - am Ende - vorgenommen. So sind auch größere Zeitdifferenzen zwischen Geburt und Taufe sowie zwischen Taufe und Taufeintrag zu erkennen. Im Jahr 1904 ist z.B. ein Täufling aufgeführt, der im Jahr 1902 geboren ist, aber erst im Jahr 1904 getauft wurde! Dieser steht somit im Kirchenbuch und analog in dieser Liste, unter dem Jahr 1904. Bei der Verwendung der Liste ist es folglich wichtig, dass man nicht ein bestimmtes Datum abfragt, sondern einen gewissen Zeitraum davor und dahinter überprüft.
Schreibweise der Namen
Bei den Schreibweisen der Namen findet man häufig Abweichungen. Die Namen wurden offensichtlich so aufgeschrieben, wie die Amtsperson ihn verstanden hat, oder besser gesagt, wie die Bewohner ihn ausgesprochen haben. Später dann so geschrieben, wie sie noch in der Erinnerung waren. Die gesprochene Sprache in den Dörfern war schließlich Dialekt. In den Fällen bei denen erkannt wurde, dass die Schreibweise nicht richtig ist, wurden Korrekturen vorgenommen.
Ortsnamen
Bei den Ortsnamen wurden im Kirchenbuch polnische und deutsche Namen verwendet, wobei mehrere Schreibvarianten Anwendung fanden. In dieser Liste wurde in der Spalte Wohnort der Eltern, grundsätzlich der deutsche Ortsname eingetragen. Gleichzeitig wurde zu jeder Ortsangabe ein Kommentar eingegeben, in dem der polnische Ortsname und die im Kirchenbuch verwendeten Schreibvarianten benannt sind. Im Kirchenbuch wurde bei der Ortsangabe nicht immer die dörfliche Gemeinde direkt benannt. Häufig wurde lediglich die Wohnstelle der Eltern z. B. das Forsthaus oder das Gut benannt. Hier lebten häufig bis zu 100 Personen in mehreren Familien. In diesen Fällen wurden dennoch die polnische Bezeichnung und die örtliche Lage im Kommentar benannt.
Ortsangaben bei den Taufpaten
Bei den Taufpaten stand im Kirchenbuch nur selten eine Angabe der Herkunft. Es wurde deshalb vorausgesetzt, dass nur in derartigen Fällen eine Abweichung zur Ortsangabe der Eltern vorliegt, wenn diese auch angegeben wurde. Hierbei wurde allerdings festgestellt, dass diese Annahme doch wohl nicht immer richtig ist. Deshalb ist bei der Ortsangabe für den Taufpaten ein Vorbehalt gegeben. Überwiegend kann man aber von der Richtigkeit dieser Angabe ausgehen.
Zusätzliche Angaben im Kirchenbuch
Die im Kirchenbuch ebenfalls aufgeführten Hinweise zum Status der Eltern oder weitere Angaben wie z. B. eine Heirat, wurden nicht übernommen.
© 2008 by Paul Lüdke und Joachim Schulz